Allgemeine Geschäftsbedingungen

Alle Arbeitsvermittlungen erfolgen unter Einhaltung der hierfür
geltenden gesetzlichen und rechtlichen Bestimmungen.

Vermittlungen auf Grundlage eines vorhandenen und gültigen
Vermittlungsgutscheins sind für Arbeit Suchende kostenlos.

Voraussetzung für eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Bewerber ist
die Einleitung des aktiven Vermittlungsprozesses
durch den Abschluss eines Vermittlungsvertrags.

Hierfür ist die Vorlage einer Kopie des Vermittlungsgutscheins erforderlich.

Nach erfolgreicher Vermittlung wird das Original benötigt.

Ein Rechtsanspruch auf eine Vermittlung besteht nicht.

Die Entscheidung darüber, welcher Bewerber wann zu einem
Vorstellungsgespräch eingeladen wird, obliegt allein
dem vermittelten Arbeitgeber.

Die Vermittlungstätigkeit kann eingestellt werden,
sofern der Bewerber seiner Verpflichtung zur Wahrnehmung der
Vorstellungstermine unbegründeter Maßen nicht nachkommt.

Ein Recht auf Rücksendung von Bewerbungsunterlagen besteht nur,
wenn den Unterlagen bei Einsendung ein ausreichend frankierter
Rückumschlag beigefügt ist.

Bis zu sechs Monaten ab dem Tag der Einreichung können die Unterlagen
nach Terminsvereinbarung persönlich abgeholt werden.

Nach Ablauf dieser Frist werden die Unterlagen vernichtet.


Stand: 18.11.2011