Eingliederungszuschuss

EZG Personal einstellen - Geld sparen

Nach §§ 217ff SGB III
kann die Einstellung schwer vermittelbarer Arbeitnehmer
mit Zuschüssen zum jeweiligen Arbeitsentgelt in Höhe von

bis zu 50% (Menschen mit Behinderung 70%)
für längstens 12 (Menschen mit Behinderung 24) Monate

gefördert werden.

Sonderregelungen
mit höheren und langfristigeren Förderungen gibt es für

besonders betroffene schwerbehinderte Menschen
ältere Arbeitnehmer
jüngere Arbeitnehmer mit besonderen Qualifikationen

Arbeitsuchende fragen am besten ihre jeweiligen BeraterInnen.

Arbeitgeber können sich auch direkt an den Arbeitgeberservice
der regional für sie zuständigen Agentur für Arbeit wenden.

Arbeitgeberservice-Hotline +49 1801 664466*)
* 3,9 Cent pro Minute aus dem dt. Festnetz; Mobilfunkpreise netzabhängig