Eingliederungszuschuss
EZG
Personal einstellen - Geld sparen
Nach §§ 217ff SGB III
kann die Einstellung schwer vermittelbarer Arbeitnehmer
mit Zuschüssen zum jeweiligen Arbeitsentgelt in Höhe von
• bis zu 50% (Menschen mit Behinderung 70%)
• für längstens 12 (Menschen mit Behinderung 24) Monate
gefördert werden.
Sonderregelungen
mit höheren und langfristigeren Förderungen gibt es für
• besonders betroffene schwerbehinderte Menschen
• ältere Arbeitnehmer
• jüngere Arbeitnehmer mit besonderen Qualifikationen
Arbeitsuchende fragen am besten ihre jeweiligen BeraterInnen.
Arbeitgeber können sich auch direkt an den Arbeitgeberservice
der regional für sie zuständigen Agentur für Arbeit wenden.
Arbeitgeberservice-Hotline +49 1801 664466*)
* 3,9 Cent pro Minute aus dem dt. Festnetz; Mobilfunkpreise netzabhängig