Allgemeiner Hinweis

Für die kostenlose Inanspruchnahme einer privaten Arbeitsvermittlung
(PAV) ist der Vermittlungsgutschein (VGS) erforderlich.
Dieser wird gebührenfrei von der Arbeitsagentur
oder dem zuständigen Jobcenter ausgestellt.
Gegen Vorlage einer Kopie des jeweils gültigen VGS
ist die Vermittlungstätigkeit für Bewerber kostenlos.
Kann noch kein VGS beantragt werden, so sollte der PAV
mitgeteilt werden, ab wann dieser ausgestellt werden kann.
Durch Unterzeichnung einer von der PAV vorbereiteten Vollmacht
kann der VGS auch von der PAV für den Bewerber beantragt werden.

mehr Informationen unter www.arbeitsagentur.de

Zu Fragen nach dem Vermittlungsgutschein
und den von uns ausgeschriebenen Positionen
stehen wir gerne auch telefonisch zur Verfügung.

Cornelia Rinne
Telefon +49 6241 27114

Vermittlungsgutschein

Die Inanspruchnahme der Vermittlung mit Vermittlungsgutschein
gem. §§ 421g ff. SGB III ermöglicht Arbeitsuchenden, eine private
Arbeitsvermittlung mit der Suche nach einem Arbeitsplatz zu beauftragen.
Die Arbeitsvermittlung erhält bei Erfolg über den Gutschein
der Agentur für Arbeit ein Honorar in Höhe von 2.000,00 Euro.

Wer Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, mindestens sechs Wochen
arbeitslos und noch nicht vermittelt ist, kann einen
Vermittlungsgutschein beantragen.
Diese zwei Monate müssen insgesamt innerhalb von drei Monaten
vor Beantragung des Vermittlungsgutscheins liegen.

Die dreimonatige Rahmenfrist der Wartezeit kann durch eine
Eignungsfeststellungs-, Trainings- oder Weiterbildungsmaßnahme
unterbrochen werden und läuft danach weiter, wenn die Zeiten
der Arbeitslosigkeit in dieser gestückelten Rahmenfrist
zusammen zwei Monate ergeben.

Arbeitsuchende, die einen 1-Euro-Job gem. § 16 Abs. 3 SGB III
oder eine ABM-Beschäftigung ausüben oder zuletzt ausgeübt haben,
können daher während und unmittelbar nach der Teilnahme an der
Arbeitsgelegenheit einen Vermittlungsgutschein ohne Wartezeit
erhalten.

Gem. § 16 Abs. 1 SGB II kann ein Vermittlungsgutschein zur
Eingliederung in Arbeit auch an Arbeitsuchende mit Anspruch
auf Arbeitslosengeld II gewährt werden.

ALG
Leistung der deutschen Arbeitslosenversicherung
bei Eintritt der Arbeitslosigkeit



ALG 2
Leistung zur Grundsicherung des Lebensunterhalts

Haben Sie noch Fragen?

Servicecenter ALG Worms +49 1801 555111*)
Servicecenter ALG 2 Worms +49 6241 906555*)

Arbeitgeberservice-Hotline +49 1801 664466*)

* 3,9 Cent pro Minute aus dem dt. Festnetz;
  Mobilfunkpreise netzabhängig